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1. Praxis-Prinzip Leitung: |
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Der Akademieleiter bzw. Studienleiter ist ein Praktiker des Studienbereiches |
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2. Vernetzungs-Prinzip: |
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Die Praxis-Erfahrung des Akademieleiters bzw. des Studienleiters ist möglichst umfassend |
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3. Aktualitäts-Prinzip: |
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Der zeitliche Bezug zwischen Lehrtätigkeit und praktischer Erfahrung ist möglichst unmittelbar |
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4. Praxis-Prinzip Lehre: |
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Die Dozenten sind überwiegend Praktiker des jeweiligen Faches, das sie lehren |
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5. Vielfalts-Prinzip: |
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Die Dozentenzahl ist nach unten auf 25 begrenzt |
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6. Unabhängigkeits-Prinzip: |
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Die quantitative Lehrtäigkeit der einzelnen Dozenten,
einschließlich des Akademie- oder Studienleiters, ist nach oben begrenzt |
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7. Inhalts-Prinzip Quantität: |
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Die Studieninhalte sind als Gesamtstundenzahl des Studiums nach unten auf 900 begrenzt |
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8. Inhalts-Prinzip Qualität: |
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Die inhaltliche Aufteilung der Fachbereiche und Fächer im
Curriculum richtet sich nach dem vorgegebenen Rahmenstoffplan |
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9. Praxis-Prinzip Übung: |
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Die aktive Teilnahme an einer umfassenden Praxis-Aufgabe, z. B. einer
"Modell-Agentur", ist Bestandteil des Studiums |
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Prädikats-Prinzip: |
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Die Prüfungen
richten sich nach der vorgegebenen Rahmenprüfungsordnung |
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11. Didaktik-Prinzip: |
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Die Anzahl Studierender pro Lehrgang ist im Vergleich zu Hochschulen nach oben begrenzt |
Das Programm wurde von der Konferenz am 07. Juni 1993 verabschiedet.
Gültig seit 01.07.1993 – nur umgestellt am 06.12.2007